Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)

Heilpraktiker für Psychotherapie sind neben den psychologischen Psychotherapeuten, den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und den Ärzten die einzige weitere Berufsgruppe, die heilkundliche Psychotherapie ausüben darf.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf Verfahren wie der Gesprächstherapie, der Gestalttherapie, der Systemischen Therapie oder NLP sowie in Bereichen, die nicht von der herkömmlichen Psychotherapie erfasst und bezahlt werden, weil sie kein anerkanntes Krankheitsbild umfassen. Dazu gehören beispielsweise Sinnkrisen, Lebenskrisen, Partnerschaftsprobleme, etc.

Die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie wird nach bestandener mündlicher und schriftlicher Prüfung durch die Gesundheitsämter erteilt. Genau wie für alle anderen Therapeuten gelten auch für Heilpraktiker für Psychotherapie die Prinzipien der Therapiefreiheit und der Sorgfaltspflicht. Letztere beinhaltet auch, ernsthafte psychische Erkrankungen zu erkennen und den Betroffenen die Aufnahme einer entsprechenden Therapie bei einem niedergelassenen Arzt oder Psychotherapeuten zu empfehlen.